Geldwäschegesetz
"Wenn wir Sie nach Ihrem Personalausweis fragen..."
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Sie gemäß § 4 Abs. 6 GwG deshalb verpflichtet sind, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweise zur Überprüfung bei ernsthaftem Interesse vorzulegen. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob seine Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für Dritte handelt.
Diese Pflicht haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick über diese Pflichten nach dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der Immobilienverband eine Informationsbroschüre zusammengestellt - diese finden Sie hier.