Schwarze Immobilien GmbH & Co. KG in Erkrath

Schwarze Immobilien GmbH & Co. KG

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Wohnungbaupolitik – in eigener Sache

Immobilienmakler haben wenig Freunde unter den Politikern.

Seit 2015 gilt das „Bestellerprinzip“ in der Wohnungsvermittlung für Mietwohnungen. Die Folgen für zahlreiche Maklerbetriebe waren verheerend. Viele Unternehmen mussten schließen, zahlreiche Arbeitsplätze gingen verloren.

Jetzt rollt die nächste Welle auf die Makler zu. Das „Bestellerprinzip“, welches in Wirklichkeit kein solches ist, sondern festlegt, dass immer der Eigentümer den Makler bezahlt, soll nun auch für Immobilienkäufe eingeführt werden.

 

Die Begründung:

Der Immobilienmakler sei für die hohen Kaufnebenkosten verantwortlich und verteuere den Immobilienerwerb so, dass sich junge Familien keine Immobilie mehr leisten können. 

Ginge es wirklich um die Reduzierung der Kaufnebenkosten für Käufer, dann wären als erstes die Bundesländer am Zug, die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer der letzten Jahre von bis zu 85 % wieder rückgängig zu machen!

Schon heute fließt bei einem Immobilienkauf das Gros der Kaufnebenkosten an den Fiskus. Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer oder Spekulationssteuer, der Gewinner ist immer die öffentliche Hand.             

Dazu ist zu berücksichtigen, dass dem Makler nach Abzug aller Kosten statistisch nur etwa 10 % der in Rechnung gestellten Provision als Gewinn verbleibt.

Die Ursachen für den aktuellen Preisanstieg gerade in den Zentren haben wir bereits erläutert.

  1. Um die Nachfrage zu befriedigen, ist seit vielen Jahren der Neubau von ca. 300.000 Wohnungen pro Jahr notwendig. Diese Zahl ist in den letzten zehn Jahren nie erreicht worden.
  2. Durch immer höhere Anforderungen an Energieeffizienz und Standards der Bauausführung sind Neubauten so teuer geworden, dass sich Vermietung kaum noch rechnet.
  3. Die degressive Neubau-AfA ist 2006 abgeschafft worden – damit kein nennenswerter steuerlicher Anreiz mehr für Investitionen in den Wohnungsbau.
  4. Die Nachfrage nach Immobilien ist angesichts einer Dekade von „kalter Enteignung“ durch die Nullzinspolitik der EZB hoch – es herrscht Anlagenotstand.

Hier hilft nur eine Ankurbelung des Neubaus mit einer konzertierten Aktion von Bund, Ländern und Kommunen mit steuerlicher Förderung und einer Verschlankung des Baurechts. Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist ein unverzichtbarer Bestandteil vernünftiger Wohnungsbaupolitik – nicht aber die Regulierung oder Deckelung der Honorare der professionellen Immobiliendienstleister.

 

Das Bestellerprinzip - der Immobilienmakler heute

Gerade über uns Immobilienmakler kursieren jede Menge Vorurteile, z. B.

Immobilienmakler verdienen viel Geld ohne große Arbeit.

„Einmal besichtigen – Vertrag schließen – Provisionsrechnung schreiben.“

Wenn Sie denken, dass das so einfach ist, laden wir Sie herzlich ein, uns einmal einen Tag bei unserer Arbeit zu begleiten. Sorgfältige Objektaufnahme, home staging, professionelle Fotos erstellen, zahlreiche Unterlagen wie Teilungserklärung, Protokolle oder Grundbuch prüfen, Baulasten, Altlasten, Grundwasserhöhe und Baurecht klären, aussagefähiges Exposé erstellen, kostenintensives Marketing in über 50 Internetportalen, manchmal über 100 Besichtigungen vor einem Kaufvertrag, endlose Verhandlungen mit Miteigentümern, zerstrittenen Erbengemeinschaften oder in kritischen Scheidungsfällen, Bonitätsprüfung, sachgerechte Vorbereitung eines Kaufvertrages – das ist anspruchsvolle und harte Arbeit.

Und erst, wenn der Kaufvertrag rechtskräftig ist, können wir unsere Rechnung schreiben. Denn bezahlt wird der Makler in Deutschland nur bei Erfolg.

Wir betreiben unser Familienunternehmen erfolgreich seit mehr als fünfundzwanzig Jahren und haben seitdem mehr als 2.000 Kaufverträge vermittelt. Die Kundenzufriedenheit ist bei uns außerordentlich hoch, mehr als 70 % unserer Kunden sind Empfehlungen oder Folgegeschäfte – wir beraten dabei Verkäufer und Käufer ausgewogen und objektiv.

Ein „Bestellerprinzip“ lehnen wir deshalb entschieden ab. Es ist unsinnig und geht an den aktuellen Problemen des Marktes vorbei.

Bei objektiver Betrachtung der Gesamtsituation gibt es kein griffiges Argument, die seit siebzig Jahren bewährte Vertragsfreiheit zwischen Auftraggeber und Makler zu ändern.

 

 

 

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